16.08.2015, 08:16
Hallo
ist die öffentliche Bekanntmachung für eine Rats-oder Ausschußsitzung in den Aushangkästen mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Aushängenden zu versehen?
In unserer Kommune in Niedersachsen wird seit Jahren nur ausgehängt aber der Aushang ist nicht unterschrieben.
Später bei Archivierung beim Gemeindedirektor ist dann alles mit entsprechender Unterschrift und Datum versehen.
Nach dieser Praxis sind aber Manipulationen der Bekanntmachungsfristen möglich.
ist die öffentliche Bekanntmachung für eine Rats-oder Ausschußsitzung in den Aushangkästen mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Aushängenden zu versehen?
In unserer Kommune in Niedersachsen wird seit Jahren nur ausgehängt aber der Aushang ist nicht unterschrieben.
Später bei Archivierung beim Gemeindedirektor ist dann alles mit entsprechender Unterschrift und Datum versehen.
Nach dieser Praxis sind aber Manipulationen der Bekanntmachungsfristen möglich.