Bekanntmachung/Aushang
#1

Hallo
ist die öffentliche Bekanntmachung für eine Rats-oder Ausschußsitzung in den Aushangkästen mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Aushängenden zu versehen?

In unserer Kommune in Niedersachsen wird seit Jahren nur ausgehängt aber der Aushang ist nicht unterschrieben.
Später bei Archivierung beim Gemeindedirektor ist dann alles mit entsprechender Unterschrift und Datum versehen.

Nach dieser Praxis sind aber Manipulationen der Bekanntmachungsfristen möglich.
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#2

Ich denke, dass in der Tat Unterschriften erforderlich sind. In der Hauptsatzung unserer Gemeinde in NRW steht, dass auf der Bekanntmachung unmittelbar beim Anheften der Aushangbeginn und unmittelbar nach Abnahme das Aushangende unter Angabe von Datum mit Unterschrift zu bestätigen ist.
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