Gibt es Beispiele für die EG 4 - 14 Verwaltungsdienst (z. B. EG 1 = Küchenhilfe, Hausarbeiter,etc.)?
Nein, da die Eingruppierung nach § 12 TV-L von der auszuübenden Tätigkeit und der Bildung von Arbeitsvorgängen abhängig ist. Dennoch „kursierende Beispiele“ sind daher letztlich ohne jeden tarifrechtlichen Belang und bestenfalls unverbindliche Näherungswerte.