Beihilfeantrag durch Waisen
#1

Guten Tag, bezüglich Waisen, die im Familienzuschlag des Witwers bzw. der Witwe enthalten sind, hätte ich folgende Fragen:

1. Können Halbwaisen, die auf eigene Kosten selbst krankenversichert sind, einen eigenständigen Beihilfeantrag bei der zuständigen Stelle stellen oder muss dies der/die Witwe/r tun?

2. Können Vollwaisen, die auf eigene Kosten krankenversichert sind, einen eigenständigen Beihilfeantrag bei der zuständigen Stelle stellen?

3. Wann hat die Witwe Ansprüche auf Beihilfen zu den Aufwendungen für die Halbwaise?

Vielen Dank für alle Beiträge.
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