Bei Lohngruppe 3 auch Arbeit mit Maschinen?
#1

Hallo,
muss ich in der Lohngruppe 3 mit Maschinen arbeiten?

Vg. Tommy
Zitieren
#2

Kommt auf die übertragenen Tätigkeiten und den Tarifvertrag an. Aber grundsätzlich deckt die Lohngruppe 3 in vielen tariflichen Regelungen auch Tätigkeiten mit Maschinen ab.
Zitieren
#3

Um welchen Tarifvertrag, welche Arbeiten, welche Maschinen und welches Bundesland geht es denn? Man kann / sollte prüfen, ob ein Anspruch auf eine Höhergruppierung besteht.
Zitieren
#4

Es gibt keinen Anspruch auf Höhergruppierung, allenfalls Anspruch auf korrekte Bezahlung gemäß Eingruppierung. Man ist immer korrekt eingruppiert.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Vergünstigung Arbeit bei der Kirche - Renteneintritt
- Maschinen führen in EG 1
- Zusatzversorgung bzw Rente auch bei Minijobber


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst