Befristung
#1

Hallo,
ich habe seit Nov. 2018 einen (ohne Sachgrund) befristeten Arbeitsvertrag bis 30.11.19.
Nun bekam ich für den Zeitraum ab 01.12.19 bis 30.04.20 einen neuen Vertrag mit Sachgrund
(Elternzeitvertretung). Wie oft darf der Arbeitgeber mir solche Verträge vorlegen?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Zitieren
#2

Nach aktueller Rechtslage gibt es keine rechtliche Grenze. Im Koalitionsvertrag ist angekündigt, dass eine Grenze von 5 Jahren Befristung (mit Ausnahmen) geschaffen werden soll. Bis dahin greift nur die von der Rechtsprechung entwickelte Prüfung auf missbrächliche Befristung. Ab ca 8-12 Jahren hat der Arbeitgeber eine verstärkte Darlegungslast.
Ansonsten gilt natürlich, dass man einen befristeten Vertrag nicht akzeptieren muss. Man bekommt dann aber ggf. keinen Arbeitsvertrag.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers