06.02.2015, 18:35
Sind die Aufsichtsratsmitglieder einer Kommunalen Anstalt öffentlichen Rechts, die gleichzeitg Ratsmitglieder sind, befangen, wenn im Rat Beschlüsse gefasst werden, die die finanzielle Situation der Anstalt betreffen ? Z.B Übernahme einer Bürgschaft durch die Kommune zugunsten der KAöR. Nach meiner Meinung treffen hier Interessen der KAöR und der Kommune aufeinander, die nicht identisch sind. Die AR-Mitglieder müssen einmal die Interessen der Anstalt vertreten, andererseits haben sie sich verpflichtet, die Interessen der Kommune zu wahren.