Befangenheit /Ausschlussgründe Ratsmitglieder NRW
#1

Ich habe eine speziellere Frage. Habe das Forum schon durchsucht und bin nicht wirklich schlauer geworden. Deshalb dieser Post.

Es gibt eine Interessengemeinschaft. Diese IG stellt einen Antrag an den Rat der Stadt (NRW). Das Thema wird im Rat behandelt. Leider gehören einige der Ratsmitglieder der Interessengemeinschaft federführend an. Icon_eek
Zum gleichen Thema hat es eine Stellungnahme einer anderen Behörde gegeben. Der Verfasser dieser Stellungnahme gehört aber ebenfalls dem Rat an. Icon_eek

Werden nähere Informationen benötigt werde ich den Fall auch ausführlicher beschreiben.

Gruß
Michael
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#2

Ich verstehe leider nur Bhf... tut mir leid! Schreibe mal bitte die Frage...
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#3

Hi.

Schau dir dazu bitte § 50 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 31 Abs. 2 GO NRW an. Das sollte Klarheit reinbringen.

Die entsprechenden Personen dürfen dann weder beratend mitwirken noch abstimmen.

Gruß
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#4

Wenn sich alle an die Gemeindeordnung halten, dann ist ja gut. Meist muss der oder die Betreffende erst daran erinnert werden, dass sie zu bestimmten Themen oder Beschlüssen im Rat/Ausschuss befangen ist.
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#5

Es kommt auf den Antrag an. $31 Abs.3 sieht nämlich Ausnahmen vor. u.a:
Zitat:(3) Die Mitwirkungsverbote der Absätze 1 und 2 gelten nicht,

1. wenn der Vorteil oder Nachteil nur darauf beruht, daß jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden,


Dazu bräuchte man aber weitere Informationen. Dass diese Ratsmitglieder zu den Antragstellern gehören, ist ja noch kein Ausschließungsgrund.
Wenn Sie den Fall ausführlich schildern, könnte ich weiterhelfen.
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