Beförderung bzw. Aufstieg gehobener Dienst
#1

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab gleich mal eine ganz komplizierte Frage.

Ich arbeite in einem Jobcenter in Bayern, das zu Jahresbeginn optiert hat. Im August 2011 wurde ich Teamleiter im Jobcenter. Ich war A8 aber mit einer Insichbeurlaubung. Diese konnte ich natürlich nicht mit zum Kommunalen Träger nehmen und wurde zunächst als A8 übernommen. Im April wurde ich dann nach A9 befördert. Die Stelle ist als A11 bewertet.

Mir wurde zugesichert (natürlich nur mündlich), dass ich die modulare Qualifizierung für den gehobenen Dienst machen kann, davon will jetzt aber plötzlich keiner mehr was wissen, bzw. die Kriterien für diese Qualifizierung würde ich anscheinend nicht erfüllen.

Jetzt meine Frage: Kann ich darauf pochen, dienstpostenadäquat eingesetzt zu werden (2 Vermittlerstellen sind noch zu besetzen und nach A9/A10 bewertet, 1 Sachbearbeiter ist auch noch frei und nach A8/A9 bewertet)? Kann man mich zwingen, als A9 eine A11 Stelle mit Führungsverantwortung zu übernehmen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Wär schön, wenn sich jemand meldet!!! Vielen Dank im Voraus

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Der Neue
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#2

Hallo,
es gibt eigentlich nur den Regelaufstieg (mit Schule und Abschlussprüfung) oder den Praxisaufstieg. Ich kenne leider nicht die Voraussetzungen für Bayern. Schau einmal in die Laufbahnverordnung.
Einem Beamten können vorübergehend höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Ein genauer Zeitraum ist nicht genannt. Verwaltungsgerichte haben keine Probleme damit 18 Monate noch als vorübergehend anzusehen.
Grundsätzlich hast Du aber einen Anspruch auf amtsangemessene Tätigkeit. Mit A9 musst Du nicht auf Dauer A11-Tätigkeiten ausführen. Schau einfach mal in Deine Landesvorschriften.
Viel Erfolg!

Schau mal unter http://www.michaelbertling.de/beamtenrec...tigung.htm
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#3

habe ich etwas verpasst.

Bisher dachte ich, dass das Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit gehört
und nicht zu einer Kommunalverwaltung.

Gruß Merger
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#4

D020 Da hast Du mich wohl erwischt. Ich war noch in meinem Fall im Landesrecht. Es ist hier aber die Frage ob Landes- oder Bundesbeamter? Es gibt aber ja zum Glück auch Gesetze für Bundesbeamte. Ich würde mich einfach mal an der Personalrat wenden.
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#5

(06.11.2012, 16:12)Merger schrieb:  habe ich etwas verpasst.

Bisher dachte ich, dass das Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit gehört
und nicht zu einer Kommunalverwaltung.

Gruß Merger

...nicht, wenn es sich um eine sogen. "Optionskommune" handelt...dann macht das die Kommune oder der Kreis in Eigenregie und die BA ist komplett aussen vor...weit über 100 dieser Optionskommunen gibt es in D...

...auch "Experten" können mal was verpassenIcon_cool

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#6

(06.11.2012, 16:12)Merger schrieb:  habe ich etwas verpasst.

Bisher dachte ich, dass das Jobcenter zur Bundesagentur für Arbeit gehört
und nicht zu einer Kommunalverwaltung.

Gruß Merger

Weder noch. Die Jobcenter sind ein Zusammenschmiss aus beidem und eine Behörde für sich, bestückt mit Personal von Kommunen und BA. Einige Kommunen nehmen aber die Aufgabe komplett selbst wahr und haben diesen Zusammenschmiss von BA und Kommune nicht.

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