01.11.2010, 15:40
Bei einem Beamten im Land NRW (kein Lehrer) wird ab Januar 2011 die Arbeitsstelle umstrukturiert. Die Urlaubsplanung "soll" sich dann der Arbeitslage anpassen, was genau das heißt, sagt aber niemand.
Nun muss der Partner des Beamten (auch berufstätig) immer im November des Vorjahres den gesamten Urlaub eintragen (also jetzt im Nov.2010 den für 2011). Was nicht eingetragen wurde, gibt es später auch nicht (und das ist aufgrund des Berufsbildes dort auch nicht anders möglich).
Die Amtsleitung des Beamten lehnt eine Vorplanung ab (wird sich alles schon irgendwie ergeben). Nun will der Beamte aber für Juni und Sept 2011 eine Reise buchen .
Gibt es irgendwo eine Vorschrift die regelt, ab wann man Anspruch auf eine Aussage hat, ob der Urlaub in der fraglichen Zeit genehmigt wird? Wann kann ein Urlaubsantrag gestellt werden? Bisher wurde dies immer 2 Wochen vorher gemacht (aus Gewohnheit) aber wenn es dann eine Absage gibt? Und die Reise ist gebucht?
Die Bestrebung der Amtsleitung ist, möglichst alles abzuwiegeln und keine Aussage zu treffen. Der Personalrat will es sich mit der Amtsleitung nicht verderben und sagt auch nichts dazu.
Nun muss der Partner des Beamten (auch berufstätig) immer im November des Vorjahres den gesamten Urlaub eintragen (also jetzt im Nov.2010 den für 2011). Was nicht eingetragen wurde, gibt es später auch nicht (und das ist aufgrund des Berufsbildes dort auch nicht anders möglich).
Die Amtsleitung des Beamten lehnt eine Vorplanung ab (wird sich alles schon irgendwie ergeben). Nun will der Beamte aber für Juni und Sept 2011 eine Reise buchen .
Gibt es irgendwo eine Vorschrift die regelt, ab wann man Anspruch auf eine Aussage hat, ob der Urlaub in der fraglichen Zeit genehmigt wird? Wann kann ein Urlaubsantrag gestellt werden? Bisher wurde dies immer 2 Wochen vorher gemacht (aus Gewohnheit) aber wenn es dann eine Absage gibt? Und die Reise ist gebucht?
Die Bestrebung der Amtsleitung ist, möglichst alles abzuwiegeln und keine Aussage zu treffen. Der Personalrat will es sich mit der Amtsleitung nicht verderben und sagt auch nichts dazu.