Beamtenanwärterbezüge zurückzahlen?
#1

Wenn ich die Prüfungen in dem dualen Studiengang nicht bestehe und sogesagt nicht mehr weiter machen kann, muss ich trotzdem einen Anteil meiner Anwärterbezüge zurückzahlen?

Kennt sich da jemand aus wann man die Bezüge zurückzahlen muss?
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#2

Es gibt da sicherlich Unterschiede.

Daher vorab die Fragen: Welche Fachrichtung? Welches Bundesland oder Bund?
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#3

Duales Studium Bachelor of Arts (Stadt) in Nordrhein-Westfalen.
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#4

Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass wenn man durchfällt, die Bezüge nicht zurückgezahlt werden müssen, nur wenn man (verschuldet) das Studium abbricht. Allerdings darf dir nicht unterstellt werden, dass du absichtlich durch die Prüfungen gefallen bist, indem du z.B. ein leeres Blatt abgibst. Wenn du allerdings "unverschuldet" durch die Prüfungen fällst, musst du nichts zurückzahlen.
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#5

Warte.. man muss die zurückzahlen wenn man fertig ist??
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#6

Man muss in der Regel zurückzahlen, wenn man aus freien Stücken abbricht oder wenn man nach erfolgreich absolviertem Studium nicht im öffentlichen Dienst arbeitet.
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