Baustellenkontrolle, Qualifikation Kontrolleur
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Sehr geehrte Damen und Herren,

welche fachliche Qualifikation muss ein Kontrolleur haben, der ohne vorherige Nachfrage bei der Bauherrschaft (§ 28 VwVfG = Anhörung Beteiligter) einen Baustopp (keine Weiterführung der Bauarbeiten) aussprechen darf?

Im konkreten Fall besuchte der junge Kontrolleur lediglich eine örtliche Realschule  und absolvierte danach einen einjährigen Ganztageskurs auf einer Bauberufsschule. Vor seiner Anstellung bei der Baubehörde hat er noch nirgends gearbeitet.

Dementsprechend sind seine Fachkenntnisse sehr lückenhaft und seine Entscheidungen ein sachlicher und fachlicher Pfusch. Ist das nicht eine grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers, wenn er solche unqualifizierten Mitarbeiter auf die Bauherren loslässt?

Für Eure zahlreichen Zuschriften bedanke ich mich schon jetzt. Bitte von "ich denke mal..." u. ähnl. absehen. Ich brauche nur konkrete Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen
Opa
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