Bauhofvorarbeiter
#1

Hallo,
ich bin nun schon seit 2009 Vorarbeiter in unserem Bauhof. Ich bekomme aber so wie alle anderen Mitarbeiter im Bauhof die Eingruppierung 4. Wie kann das sein? Würde es sich lohnen eine Höhergruppierung anzustreben?
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#2

Ja. Bin "nur VA Vertreter" mit Elektrikerausbildung und wurde in LG 7 eingestuft.
Kommt halt auf die Stellenbewertung an..
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#3

Hallo,
du solltest heuer noch einen Antrag auf Vorarbeiterzulage, evtl. 6 Monate rückwirkend geltend machen.
Das geht aber nur wenn es euer Bezirkstarifvertrag hergibt. In Bayern geht es.
Das sind dann 10% deines Monatstabellenlohnes der Stufe 1. Du musst zum Vorarbeiter schriftlich bestellt sein und die Arbeitsgruppe muss aus mehreren Arbeitern bestehen (mind. 3).
Wenn ich es richtig lese entfällt diese mit der neuen Entgeltordnung bzw. gibt es sie nur noch in Verbindung mit einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.
Leider gibt es AG die den Bezirkstarifvertrag wörtlich auslegen. Das heißt du musst deinen erlernten Beruf auch zu über 50% im Bauhof ausüben. Das ist bei den wenigsten der Fall, ausgenommen Mechaniker, Straßenwärter und evtl. Schreiner.
Alle die ihren Beruf ausüben müssten eigentlich mind. in EG 5 sein.
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#4

Gärtner die ausgebildet sind und im Grünflächenbereich arbeiten sollten auch mindestens in EG 5 landen.
Ein Vorarbeiter in EG 4 finde ich nicht vertretbar!
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#5

Nach der neuen EGO mindestens EG 7!!
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