Bauhofmitarbeiter Eingruppierung EG 5 TVöD
#1

Hallo,

gilt die Eingruppierung der Bauhofmitarbeiter*innen in E5 TöVD auch, wenn sie - egal in welchem Beruf-  die Lehre abgeschlossen haben?
Oder muss es eine Ausbildung sein, die speziell den Gartenbau/Bauhof betrifft?

Danke für die Rückmeldung!

M.K.
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#2

Eine Ausbildung ist nur dann für die Eingruppierung relevant, wenn diese benötigt wird, um die wahrzunehmenden Tätigkeiten fachgerecht ausüben zu können.

EG 5 erhalten Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Wer also zum Beispiel Verwaltungsfachangestellter gelernt hat, aber gärtnerische Arbeiten beim Bauhof wahrnimmt, wird nicht die EG 5 erhalten.
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#3

Das wird im jeweiligen landesbezirklichen Tarifvertrag geregelt.
Bei uns (landesbezirklicher Tarifvertrag Bayern) werden Beschäftigte des Bauhofs in EG 5 eingruppiert die eine dreijährige Berufsausbildung z. B. im Berufsfeld des Baugewerbes, Hoch- und Tiefbauberufe, Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Metallberufe, Elektroberufe, holverarbeitende Berufe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben.
Das heißt, du musst im Bauhof nicht deinen gelernten Beruf ausüben.
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