13.07.2024, 15:49
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen der EG 06 nach TVöD VKA (Bundesland: Bayern).
Allerdings fehlt dem Angestellten der BL 1 oder ähnliches. Aber eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmänn. Bereich liegt vor.
Wie verhält es sich mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Kann der Angestellte nach EG 06 bezahlt werden?
Oder ist dies erst möglich mit BL 1?
Danke!
folgender Sachverhalt:
Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen der EG 06 nach TVöD VKA (Bundesland: Bayern).
Allerdings fehlt dem Angestellten der BL 1 oder ähnliches. Aber eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmänn. Bereich liegt vor.
Wie verhält es sich mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Kann der Angestellte nach EG 06 bezahlt werden?
Oder ist dies erst möglich mit BL 1?
Danke!