BL 1 für EG06
#1

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Die Tätigkeitsmerkmale entsprechen der EG 06 nach TVöD VKA (Bundesland: Bayern).

Allerdings fehlt dem Angestellten der BL 1 oder ähnliches. Aber eine dreijährige, abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmänn. Bereich liegt vor.

Wie verhält es sich mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht?

Kann der Angestellte nach EG 06 bezahlt werden?
Oder ist dies erst möglich mit BL 1?

Danke!
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#2

"Kann der Angestellte nach EG 06 bezahlt werden?"
Ja.

Ob eine Eingruppierung in die E6 möglich ist hängt davon ab was es für Tätigkeiten sind. Wenn es keine Tätigkeiten im Bereich der kaufmännischen Ausbildung sind, ist eine entsprechende Eingruppierung nicht möglich. Aber solange man den BL 1 nicht ablehnt oder endgültig nicht besteht wird man über eine Zulage trotzdem nach E6 bezahlt.
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