BEM Verfahren Wohnheim / Heimarbeit
#1

Hallo miteinander, wer kennt sich aus mit BEM Verfahren für Mitarbeiter, die in einem Wohnheim arbeiten? Sind die 30 Werktage bei 5 Arbeitstagen pro Woche mit Wochenenden gerechnet? Also wenn man von Mittwoch bis Dienstag krank ist, sind das schon 7 Tage oder 5? Vielleicht kann mir jemand Antwort oder Hinweis geben, wo ich es nachlesen kann.
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#2

Es sind keine 30 Werktage sondern 6 Wochen.
Mi bis Di ist eine Woche. Bzw. man kann bei mehreren gestückelten Erkrankungen auch basierend auf der üblichen Arbeitswoche rechnen. Wenn jemand eine 5-Tage-Woche hat wären es 30 Arbeitstage mit AU.
Die Regelung findet sich im § 167 (2) SGB IX. Es gibt dazu viel Literatur.
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#3

Also wenn man normalerweise Wochenende Dienste hat (in der Regel jede zweite Woche) zählen Samstag und Sonntag als Arbeitstage und damit auch als Krankheitstage, verstehe ich es richtig?
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