Bürgschaften und Beteiligungen einer Kommune
#1

Hallo!

Ich mache gerade ein dreimonatiges Praktikum in einer Kommune in Bayern, im Bereich Wirtschaft und Finanzen.

Meine Aufgabe ist es in einem Bericht darzustellen, wie eine Kommune Beteiligungen und daraus resultierende Bürgschaften in der Eröffnungsbilanz der Doppik darstellen kann oder muss...

Leider finde ich hierzu wenig bis gar keine Literatur. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank und viele Grüße
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#2

Das Kommunalrecht weicht von Bundesland zu Bundesland ab. Daher kann man Deine Frage zur Darstellung der Bürgschaften für Beteiligungen nicht pauschal beantworten.

Für NRW gilt: Bürgschaften werden nicht in der Bilanz ausgewiesen. Sie sind als Eventualverbindlichkeit nach § 47 Abs. 1 S. 2 GemHVO NRW nachrichtlich im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisen.

Das ist die Theorie. In der Praxis werden diese Angaben schon mal "vergessen". Die Schnittstellen zu den Beteiligungen sind die großen Schwachpunkte der Gemeindeprüfungsanstalt, da diese die Beteiligungen selbst i.d.R. nicht prüft und sich damit auch nicht auskennt. Die Beteiligungen werden von Bürgermeistern daher gerne zur Verschleierung genutzt, um "Skatfreunden" etwas Gutes zu tun. Das ist z.B. die kostenlose Straßensanierung, die günstige Erschließung eines abgelegenen Grundstücks oder der Rabatt beim Strompreis. So vermeidet man kritische Fragen der Ratsmitglieder, der Öffentlichkeit und der GPA NRW. Das sogenannte "Neue Kommunale Finanzmanagement" in NRW (eine Art Doppik für Kommunen), mit dem man die Transparenz erhöhen wollte, ist in Kommunen mit vielen Beteiligungen daher eine Farce. Und für die beauftragten privaten Wirtschaftsprüfer, die die Jahresabschlüsse der Beteiligungen prüfen, gilt bekanntlich das Sprichwort "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."
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#3

Hallo,

Sie sollten sich mal in der Doppik-Datenbank der KGSt informieren (siehe: http://doppikvergleich.de/rechtsvergleic...oppik.html ). Dort klicken Sie auf das Kreuzchen vor dem Wort Bilanz, dann auf das Kreuzchen vor Aktiva, dann auf "Anteile an verbundenen Unternehmen" und auf "Beteiligungen". Danach können Sie Bayern als Land auswählen und sehen die gesetzlichen Bestimmungen für Bayern. Wenn Sie sich zum Vergleich andere Länder anschauen wollen, dann können Sie das ebenfalls tun.

Was die Bürgschaften angeht: Die haben im Jahresabschluss (und damit auch in der Eröffnungsbilanz) einer Gemeinde nur dann etwas zu suchen, wenn das kommunale Haushaltsrecht des jeweiligen Landes dies erlaubt, und dann müssen sie (bei den Rückstellungen) passiviert werden. Das ist meines Wissens nur bei Hessen der Fall, in Bayern nicht. Werden Bürgschaften nicht passiviert, sind sie im Anhang auszugeben. Klicken Sie in der Doppik-Datenbank auf "Anhang" und schauen, wie die Rechtslage in Bayern ist.

Generell können Sie in dieser Datenbank auch eine Volltextsuche machen (siehe rechts oben am Bildschirm), dort könnten Sie z.B. das Wort Bürgschaft eingeben.
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#4

... noch ein Hinweis: in der Doppik-Datenbank der KGSt gibt es auch eine eigene Kategorie zu Bürgschaften/Sicherheiten, und zwar unter "Besondere Regelungen". Und auch in Bayern sind Bürgschaften als Rückstellungen zu passivieren, ich habe nochmal nachgeschaut. Findet man alles in dieser Datenbank. Klicken Sie sich mal durch!
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#5

Vielen Dank für wertvollen und hilfreichen Tipps!!
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