16.10.2013, 21:14
Hallöchen,
wieder mal eine an sich interessante Frage:
Ein junges Mitglied des Gemeinderates möchte sich weiterbilden und nimmt dafür ein BWL-Studium auf. Für die Praktikumszeit wird diesem ein Platz gerade in der Kommune angeboten, in der die Gemeinderatstätigkeit wahrgenommen wird.
Wie verhält es sich aber hier mit den kommunalen Rechtsvorschriften? Müsste nicht das Mandat niedergelegt werden oder zumindest ein anderer Praktikumsplatz gefunden werden? Nach § 4 Abs. 1 SächsPersVG wäre ja auch der Auszubildende Beschäftigter. In § 32 der SächsGemO wird jedoch nur auf Beamte und Angestellte abgestellt. Gäbe es denn einen Hinderungsgrund?
wieder mal eine an sich interessante Frage:
Ein junges Mitglied des Gemeinderates möchte sich weiterbilden und nimmt dafür ein BWL-Studium auf. Für die Praktikumszeit wird diesem ein Platz gerade in der Kommune angeboten, in der die Gemeinderatstätigkeit wahrgenommen wird.
Wie verhält es sich aber hier mit den kommunalen Rechtsvorschriften? Müsste nicht das Mandat niedergelegt werden oder zumindest ein anderer Praktikumsplatz gefunden werden? Nach § 4 Abs. 1 SächsPersVG wäre ja auch der Auszubildende Beschäftigter. In § 32 der SächsGemO wird jedoch nur auf Beamte und Angestellte abgestellt. Gäbe es denn einen Hinderungsgrund?