24.07.2019, 11:01
Hallo Zusammen,
wir akutalisieren gerade unsere Dienstanweisung in der Kasse. Es gibt von der GPA ein Muster, das auch "Besondere Bestimmungen über den Ablauf und die Sicherung des automatisierten Buchführungsverfahrens" vorsieht. Hier wird aber immer wieder von einem ADV-Verfahren gesprochen. Wenn man ADV-Verfahren googlet, findet man die Definition "Aussetzung der Vollzieheung - Verfahren". Dieses Verfahren haben wir nicht. Wir verstehen aber nicht so ganz, was damit genau gemeint ist.
ADV an sich heißt ja eigentlich Auftragsdatenverarbeitung. Ist damit jetzt das Programm gemeint, mit dem wir bei uns in der Gemeindekasse alles buchen? So verstehe ich das nämlich. Vielleicht kann ja jemand helfen. Danke!
Viele Grüße
wir akutalisieren gerade unsere Dienstanweisung in der Kasse. Es gibt von der GPA ein Muster, das auch "Besondere Bestimmungen über den Ablauf und die Sicherung des automatisierten Buchführungsverfahrens" vorsieht. Hier wird aber immer wieder von einem ADV-Verfahren gesprochen. Wenn man ADV-Verfahren googlet, findet man die Definition "Aussetzung der Vollzieheung - Verfahren". Dieses Verfahren haben wir nicht. Wir verstehen aber nicht so ganz, was damit genau gemeint ist.
ADV an sich heißt ja eigentlich Auftragsdatenverarbeitung. Ist damit jetzt das Programm gemeint, mit dem wir bei uns in der Gemeindekasse alles buchen? So verstehe ich das nämlich. Vielleicht kann ja jemand helfen. Danke!
Viele Grüße