Ausschluss der Erschwerniszulage bei Meisterzulage
#1

Moin,
mich würde mal interessieren ob es wirklich so ist, dass wenn die Meisterzulage
gezahlt wird, sich hierdurch die Erschwerniszulage ausschließt?
Ich bin Elektrotechnikermeister auf dem Städtischen Klärwerk dort arbeite ich zu einem Großteil mit und bin in der Bereitschaft eingesetzt, also kein reiner
Büro Job.

Gruß Christian
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#2

Hallo,
ob es beide Zulagen zusammen gibt das wüsste ich auch gerne.
Ich erhalte nur die Meisterzulage und keine Erschwerniszulage. Meine Gesellen bekommen jedoch eine Erschwerniszulage. Oft unterstütze ich die Arbeiten in der Werkstatt, somit müsste mir ja die Zulage ebenfalls zustehen.

Das müsste man mal klären.
Hat hier keiner nähere Infos?
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#3

Ich kenne es von den Stellenbewertungen so, dass Meister in der Regel nicht so viel selbst arbeiten und mehr eine Aufsichtsfunktion haben.
Dann gäbe es noch zu bedenken, dass den meisten keine Erschwerniszulage zusteht. Bei uns bekommen auch alle vom Betriebshof eine. M.E. aber nicht gerechtfertigt.
Erschwerniszulage wird nur für außergewöhnliche Arbeiten bezahlt. Also mit besonderer Gefährdung extremer Hitzebelastung oder Schmutz- und Staubbelastung.
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