Ausschluss als Bewerber
#1

Es wird eine A13er Stelle ausgeschrieben. Voraussetzung ist u.a die Befähigung für die gehobene Laufbahn.

Alle Bewerber mit A11 und höher werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen, alle A10er und tiefer bekommen keine Einladung.

Die A10er erfüllen aber alle geforderten Voraussetzungen...

Ist diese Praxis rechtskonform? Darf anhand einer geringeren Besoldungsstufe ein Bewerber ausgeschlossen werden?
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#2

Es gibt normalerweise keine "Sprungbeförderung". Hängt wohl damit zusammen...
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#3

es geht nicht um Sprungbeförderungen, sondern um den Ausschluss eines Bewerbers.
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#4

(21.10.2016, 10:27)Gast schrieb:  es geht nicht um Sprungbeförderungen, sondern um den Ausschluss eines Bewerbers.

Wenn du von A10 nach A13 befördert werden würdest und somit die A11 und A12 überspringst, dann würde ich aber schon sagen, dass das eine Sprungbeförderung wäre...
Aber wie du meinst Wink Dann irre ich mich eben Smile
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#5

Es geht um die Bewerbung eines A10ers auf eine Stelle, welche mit A13 bewertet ist.

Klar ist, dass die Beförderung nur in Schritten erfolgen kann.

Es geht darum, dass der Beamte vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird, weil er A10 ist.
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#6

Moin,

dass ein Bewerber zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens nicht zugelassen wurde, heißt nicht, dass er insgesamt ausgeschlossen wurde. Aus rechtlicher Betrachtung hängt vom Vorstellungsgespräch ohnehin nicht mehr so viel ab. Wesentlich sind dienstliche Beurteilungen. Bei den Beurteilungen ist eine gute Beurteilung in A 10 Tätigkeit weniger Wert als eine gute Beurteilung in A 11 Tätigkeit. Im Weiteren kann die Frage hier im Forum niemand beantworten, weil der Ausschreibungstext unbekannt ist.

Grüße
1887
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