Ausschluß aus dem Personalrat
#1

Hallo Kollegen,

seit einigen Wochen gibt es erhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Personalrats, eine Kollegin stellt sich immer gegen die Beschlüsse des Personalrats und wirft uns Leiterlastigkeit vor.
Weiterhin hat sie die Absicht, entgegen unseres Beschlusses Informationen weiterzugeben.
Der Vorsitzende hat sie darauf hingewiesen, dass sie keine Informationen weitergeben darf und damit gegen das PersVG verstoßen würde, und er gegebenenfalls den Ausschluss des Personalratsmitgliedes beim Verwaltungsgericht beantragen würde. Kann man das so einfach tun, oder muss er das Gremium beteiligen?
Was hat er noch zu beachten ?

MfG
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#2

Moin,

bei Fragen nach Personalvertretungsrecht ist es immer sinnvoll auch das Bundesland anzugeben. In Niedersachsen sagt das NPersVG:

§ 24 Ausschluss eines Mitgliedes und Auflösung des Personalrats durch gerichtliche Entscheidung
Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluss eines Mitgliedes beantragen. Die Dienststelle kann den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.

Eine einmalige Pflichtverletzung muss schon erheblich sein, damit einem entsprechenden Vortrag gefolgt wird. Stellt man als Personalrat diesen Antrag muss man sich auch im Klaren sein, dass je nach Pflichtverstoß möglicherweise auch eine Abmahnung oder ein Disziplinarverfahren sich anschließen können.

Grüße
1887
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#3

Sagt mal habt ihr mal probiert gemeinsam in Klausur zu gehen?

Der Unfrieden im PR muss doch einen Grund haben!
Sucht gemeinsam nach dem eigentlichen Problem und
versucht eine Lösung zu finden. Versucht die verhärteten
Fronten auf zu brechen, geht aufeinander zu!
Ein Ausschluss aus dem PR kann nur eine ultima Ratio sein und
bringt danach garantiert weitere Probleme mit sich.



Grüße
Marcus

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#4

Hallo Gast
Also hier muss erst einmal festgestellt werden, dass es das Recht der Kollegin ist, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu vertreten. Das mit den "stellt sich immer gegen die Beschlüsse des Personalrats und wirft uns Leiterlastigkeit vor" verstehe ich so, dass sie permanent gegen die eingereichten Anträge stimmt. Das ist aber ihr Recht. Ein PR ist kein Club der Einstimmigkeit. Und dass sie keine Informationen weitergeben darf ist ein Märchen. Nur ganz bestimmte Sachverhalte fallen unter das Verschwiegenheitsgebot. In Berlin ist das der §11PersVG Berlin
"über die ihnen dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, deren Geheimhaltung vorgeschrieben, angeordnet oder ihrer Bedeutung nach erforderlich ist."
Du siehst, es ist schon recht eng beschrieben.
Aber so ein Ausschlussverfahren sollte man sich immer gut überlegen. Das kann auch nach hinten losgehen. Zumindest leidet die Glaubwürdigkeit des gesamten PR darunter.

"§ 25 PersVG Berlin - Ausschluß und Auflösung

(1) Auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beschließen. Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitgliedes beantragen."

Hier steht alles zur Verfahrensweise. Ich rate euch aber ab, das zu tun. Versucht mit der Kollegin klar zu kommen. Vieleicht hilft hier miteinander reden mehr als mit Ausschluss zu drohen. Bindet sie näher in die Arbeit ein. Vieleicht bekommt sie dadurch einen anderen Blick auf alles.

MfG aus Berlin

SB
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