Ausnahmegenehmigung nach § 24(1) SprengV
#1

Guten Tag verehrte Kollegen.

Hat der Pächter eines Grundstücks das Recht, bei der o.g. Sache zur Beantragung eines Feuerwerks,
sein Einverständnis zu erklären? Ist er also Verfügungsberechtigt??

Oder steht das weiterhin dem Grundstückseigentümer zu?

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Beides ist möglich, das müssen Pächter und Eigentümer untereinander privatrechtlich klären. Ich lasse mir vom Feuerwerks-Antragsteller unterschreiben, dass dieser das Einverständnis des Grundstückseigentümers bzw. Verfügungsberechtigten eingeholt hat.

PS: Ich beziehe immer auch die ggfs. betroffenen Nachbarn ein, soweit Asche, Feuerwerkskörper auf deren Grundstücke fallen kann. Auch das muss mir der Antragsteller unterschreiben, dass er die Genehmigungen der Nachbarn eingeholt hat.
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