18.08.2016, 11:47
Guten Tag verehrte Kollegen.
Hat der Pächter eines Grundstücks das Recht, bei der o.g. Sache zur Beantragung eines Feuerwerks,
sein Einverständnis zu erklären? Ist er also Verfügungsberechtigt??
Oder steht das weiterhin dem Grundstückseigentümer zu?
Vielen Dank im Voraus.
Hat der Pächter eines Grundstücks das Recht, bei der o.g. Sache zur Beantragung eines Feuerwerks,
sein Einverständnis zu erklären? Ist er also Verfügungsberechtigt??
Oder steht das weiterhin dem Grundstückseigentümer zu?
Vielen Dank im Voraus.