30.04.2015, 09:30
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 GO NRW?
Demnach müssen kommunale Beteiligungen einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften machen.
Unser Energieversorger hat viele kleine Projektgesellschaften und um den jährlichen Aufwand bzgl. der Jahresabschlüsse zu minimieren, prüfen wir eine mögliche Ausnahmegenehmigung.
Hat jemand Tipps für eine Begründung, neben Kosteneinsparung und Reduzierung von Aufwand?
Grüße aus Aachen
hat jemand Erfahrungen mit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 108 Abs. 1 GO NRW?
Demnach müssen kommunale Beteiligungen einen Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften machen.
Unser Energieversorger hat viele kleine Projektgesellschaften und um den jährlichen Aufwand bzgl. der Jahresabschlüsse zu minimieren, prüfen wir eine mögliche Ausnahmegenehmigung.
Hat jemand Tipps für eine Begründung, neben Kosteneinsparung und Reduzierung von Aufwand?
Grüße aus Aachen