04.12.2020, 14:50
Hallo,
in diesem Jahr wurde in unserer Gemeindeverwaltung die Gleitzeitregelung umgestaltet.
Vorher (seit ~15 Jahren):
- angeordnete Überstunden konnten verwendet werden, um das Gleitzeitkonto aufzufüllen.
Beispiel: Die Stunden der Ratssitzung am Abend konnten genutzt werden, um Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto auszugleichen.
Seit diesem Jahr:
- angeordnete Überstunden können nicht auf das Gleitzeitkonto übertragen werden. Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto können nicht mit angeordneten Überstunden ausgeglichen werden.
Beispiel: die fünf Stunden der Ratssitzung am Abend können nur noch genutzt werden, um z.B. einen Freitag freizunehmen (Kernarbeitszeit 07:00 - 12:00 Uhr).
Auf Nachfrage im Personalbüro bekam ich keine konkreten Informationen, warum das jetzt so sei und wo die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelungen für den Arbeitnehmer liegen.
Gibt es im TVöD eine konkrete Stelle, die die neue Regelung erfordert?
Danke im Voraus.
in diesem Jahr wurde in unserer Gemeindeverwaltung die Gleitzeitregelung umgestaltet.
Vorher (seit ~15 Jahren):
- angeordnete Überstunden konnten verwendet werden, um das Gleitzeitkonto aufzufüllen.
Beispiel: Die Stunden der Ratssitzung am Abend konnten genutzt werden, um Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto auszugleichen.
Seit diesem Jahr:
- angeordnete Überstunden können nicht auf das Gleitzeitkonto übertragen werden. Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto können nicht mit angeordneten Überstunden ausgeglichen werden.
Beispiel: die fünf Stunden der Ratssitzung am Abend können nur noch genutzt werden, um z.B. einen Freitag freizunehmen (Kernarbeitszeit 07:00 - 12:00 Uhr).
Auf Nachfrage im Personalbüro bekam ich keine konkreten Informationen, warum das jetzt so sei und wo die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelungen für den Arbeitnehmer liegen.
Gibt es im TVöD eine konkrete Stelle, die die neue Regelung erfordert?
Danke im Voraus.