Ausgleich Gleitzeitkonto mit angeordneten Überstunden
#1

Hallo,

in diesem Jahr wurde in unserer Gemeindeverwaltung die Gleitzeitregelung umgestaltet.

Vorher (seit ~15 Jahren):
- angeordnete Überstunden konnten verwendet werden, um das Gleitzeitkonto aufzufüllen.

Beispiel: Die Stunden der Ratssitzung am Abend konnten genutzt werden, um Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto auszugleichen. 

Seit diesem Jahr:
- angeordnete Überstunden können nicht auf das Gleitzeitkonto übertragen werden. Minusstunden auf dem Gleitzeitkonto können nicht mit angeordneten Überstunden ausgeglichen werden.

Beispiel: die fünf Stunden der Ratssitzung am Abend können nur noch genutzt werden, um z.B. einen Freitag freizunehmen (Kernarbeitszeit 07:00 - 12:00 Uhr).

Auf Nachfrage im Personalbüro bekam ich keine konkreten Informationen, warum das jetzt so sei und wo die Vor- und Nachteile der jeweiligen Regelungen für den Arbeitnehmer liegen.

Gibt es im TVöD eine konkrete Stelle, die die neue Regelung erfordert?

Danke im Voraus.
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#2

Wenn man Überstunden aufs Gleitzeitkonto bucht muss man als Arbeitgeber aufpassen, dass die Stunden nicht gekappt werden oder bei Arbeitsunfähigkeit am Gleittag dann ausgeglichen werden. Deshalb hat es Vorteile die Stunden getrennt zu halten.
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#3

Wurde bei der Anrechnung auf das Gleitzeitkonto denn auch berücksichtigt, daß angeordnete Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen zu zahlen sind? Klingt für mich so, als wenn man nach 15 Jahren eine rechtswidrige Situation beseitigt hätte und man Euch bisher Geld vorenthalten hat.
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#4

(07.12.2020, 09:46)Gast schrieb:  Wurde bei der Anrechnung auf das Gleitzeitkonto denn auch berücksichtigt, daß angeordnete Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen zu zahlen sind? Klingt für mich so, als wenn man nach 15 Jahren eine rechtswidrige Situation beseitigt hätte und man Euch bisher Geld vorenthalten hat.
Wenn man es so sieht...

Bei uns war während der alten Regelung das Auszahlen der angeordneten Überstunden eher unerwünscht und das Abbummeln der vom Personalwesen gewünschte Abbau.
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#5

Wenn man euch die Zuschläge entsprechend als Zeit gutgeschrieben hat, sollte das ja auch in Ordnung gehen.Ich habe halt nur den Verdacht, dass das nicht passiert ist.

HIer kann man nachlesen, was bei Überstunden zu beachten und zu zahlen ist, auch wenn sie mit Freizeit abgegolten werden sollen:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...55368.html
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