Ausbildungsgehalt bei verkürzter Ausbildungsdauer?
#1

Moin zusammen,

folgende Frage stellt sich mir aktuell: Ich habe im August diesen Jahres meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten begonnen. Aufgrund meines Abiturs wurde mir vor Ausbildungsbeginn angeboten, die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre zu verkürzen, worauf es jetzt auch hinauslief. In § 8 Abs. 4 TVAöD-BBIG heißt es:

"Ist wegen des Besuchs einer weiterführenden oder einer berufsbildenden Schule
oder wegen einer Berufsausbildung in einer sonstigen Einrichtung die Ausbildungszeit verkürzt, gilt für die Höhe des Ausbildungsentgelts der Zeitraum, um
den die Ausbildungszeit verkürzt wird, als abgeleistete Ausbildungszeit."

Siehe auch folgenden Kommentar: https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...sjahr%20zu.

Ich bekomme derzeit das Ausbildungsgehalt für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr. Hätte ich nicht eigentlich einen Anspruch auf das Gehalt für Auszubildende im zweiten Ausbildungsjahr? Gibt es andere hier, die ihre Ausbildung mit (Fach-)Abitur o.ä. verkürzt haben und direkt im zweiten Ausbildungsjahr angefangen sind?

Vielen Dank im Voraus
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