Ist eine verkürzte Ausbildungsdauer als Bürokauffrau ausreichend, um die EG 6 TVÖD VKA zu erhalten?
Ausreichend nicht (es braucht weitere Bedingungen, insbesondere entsprechende Aufgaben als Bürokauffrau), aber sie steht einer Eingruppierung nicht entgegen. Für die E5 Fallgruppe 1 im allgemeinen Teil (sowie darauf aufbauende Fallgruppen höherer Entgeltgruppen) kommt es auf die reguläre Ausbildungsdauer an und nicht auf die individuelle.