Aufwandsentschädigung stellvertretender Fraktionsvorsitz
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Ich habe eine Frage zum Thema Aufwandsentschädigungen von Mandatsträgern, speziell hier des stellv. Fraktionsvorsitzenden:

In unserer Gemeinde (13.500 Einwohnern) werden die Ratsmitglieder durch eine Pauschale entschädigt, somit 219,10 Euro.
Für den stellv. Fraktionsvorsitzenden gibt es zusätzlich gem. § 3 Abs. 1 Nr. 5 der EntschVO den 1,5 fachen Satz.

Bedeutet das eine Entschädigung von 219,10 Euro + 328,65 Euro = 547,75 Euro?

Zudem finde ich in einem Erlass einen Freibetrag von mindestens 175,- (würde hier greifen, da bei einer kleinen Gemeinde sonst nur Euro 90,- monatlich bzw. 1.080,- Euro jährlich berücksichtig werden würden).
Für zusätzliche Ämter wie Fraktionsvorsitz, stellv. BM usw. gibt es zudem weitere Freibeträge. Jedoch kann ich hier keinen weiteren Freibetrag zum stellv. Fraktionsvorsitz explizit finden.
Bedeutet das, dass von den 547,75 Euro lediglich 175,- Euro steuerfrei wären und 372,75 Euro versteuert würden?

Leider kann ich hierzu nichts konkretes im Netz finden und wende mich daher an euch Mitleser ;-)

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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