20.08.2015, 17:23
Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich suche nun schon seit ein paar Stunden nach einer Antwort aber ich finde einfach nicht das richtige.
Es geht um die Aufwandsentschädigungen einer Verwaltungsgemeinschaft. Der Vorsitzende (in diesem Fall hauptamtlicher Vorsitzender) bekommt laut ThürDaufEV sowieso eine Aufwandsentschädigung, wie sieht es jedoch mit seinem von der Gemeinschaftsversammlung gewählten Vertreter aus? Man findet ja allgemein die Normen für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete etc. jedoch finde ich nichts handfestes für die Gemeinschaftsversammlung. Ich habe jetzt in vielen Hauptsatzungen oder Aufwandsentschädigungssatzungen einer VG gelesen, dass die Gemeinschaftsversammlungs-Mitglieder auch eine Entschädigung bekommen, aber aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Außerdem wurde gesagt, wenn ein Mitglied ein Bürgermeister ist (was ja normaler Weise immer von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Fall ist) derjenige keine Aufwandsentschädigung bekommt. Wie sieht es mit den Gemeinderatsmitgliedern aus die auch Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind?
Es ist eventuell etwas konfus, ich hoffe dennoch, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
Anta
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich suche nun schon seit ein paar Stunden nach einer Antwort aber ich finde einfach nicht das richtige.
Es geht um die Aufwandsentschädigungen einer Verwaltungsgemeinschaft. Der Vorsitzende (in diesem Fall hauptamtlicher Vorsitzender) bekommt laut ThürDaufEV sowieso eine Aufwandsentschädigung, wie sieht es jedoch mit seinem von der Gemeinschaftsversammlung gewählten Vertreter aus? Man findet ja allgemein die Normen für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete etc. jedoch finde ich nichts handfestes für die Gemeinschaftsversammlung. Ich habe jetzt in vielen Hauptsatzungen oder Aufwandsentschädigungssatzungen einer VG gelesen, dass die Gemeinschaftsversammlungs-Mitglieder auch eine Entschädigung bekommen, aber aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Außerdem wurde gesagt, wenn ein Mitglied ein Bürgermeister ist (was ja normaler Weise immer von der jeweiligen Mitgliedsgemeinde der Fall ist) derjenige keine Aufwandsentschädigung bekommt. Wie sieht es mit den Gemeinderatsmitgliedern aus die auch Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung sind?
Es ist eventuell etwas konfus, ich hoffe dennoch, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank im Voraus
Anta