Aufsichtsbehörde bei Kettenbefristungen?
#1

Hallo,

meine Freundin ist bei einer hessischen Mittelbehörde angestellt. Sie bekommt eine Sachgrundbefristung nach der anderen. Die Sachgründe sind immer an den Haaren herbeigezogen, existieren also entweder nicht wirklich oder nur für eine deutlich kürzere Zeit oder haben mit den Aufgaben meiner Freundin nichts zu tun.

Wem muss eigentlich die Mittelbehörde diese Sachgründe mitteilen? Wer kontrolliert, ob das alles rechtens ist? Wem könnte man evtl. mitteilen, dass da alles nicht mit rechten Dingen zugeht?

Besten Dank.

Gruß
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#2

Das kontrolliert niemand. Mögliche Ansprechpartner für Deine Freundin sind:
# die Gewerkschaft (falls sie Mitglied ist),
# der Personalrat oder
# ein von Deiner Freundin zu beauftragender Anwalt (ggfs. ist sie rechtsschutzversichert).
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#3

Das zuständige Arbeitsgericht auf Antrag der Beschäftigten. Besteht Kenntnis über die vom Arbeitgeber herangezogenen Befristungsgründe?
Dabei kommt es nur auf die letzte tatsächlich gerichtlich angegriffene Befristung an. Die Anzahl und Dauer der vorherigen Befristung können Indiz für eine missbräuchliche Befristung sein. Ab ca. 10 Jahre bzw. ca. 8-10 Verträge (jeweils ohne Unterbrechungen) steigt die Chance die Entfristungsklage deshalb zugewinnen deutlich an.
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