Auflösungsvertrag nach Rentenantrag - TVL - Abfindung?
#1

Guten Morgen,
ich bin seit ca. 35 Jahren im öffentlichen Dienst, TVL, beschäftigt, bin 64,5 Jahre alt, habe den GdB von 50 und einen Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte zum 01.02.2026 gestellt, ist dann abschlagsfrei. Fairerweise habe ich meinen Arbeitgeber das mitgeteilt und auch gesagt, dass ich anschließend evtl. noch bisschen weiter arbeiten würde, z.B. Teilzeit. Jetzt hat er einen Auflösungsvertrag vorbereitet, den ich nächste Woche unterschreiben soll. Meiner Meinung nach läuft doch mein Arbeitsvertrag ganz normal weiter und ich kann kündigen, wann es für mich passt? Ich habe ja nicht die Regelaltersrente beantragt, das wäre erst in 2 Jahren. Würde mir für den Fall, dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, eine Abfindung zustehen? Ich weiß wirklich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will mich eigentlich nicht zu einem Auflösungsvertrag nötigen lassen.  Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Das wäre super. Im Voraus vielen Dank!
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#2

(Gestern, 11:07)Gast schrieb:  ...gesagt, dass ich anschließend evtl. noch bisschen weiter arbeiten würde, z.B. Teilzeit. ...

Diese Aussage lässt sich dahingehend verstehen, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden und nur möglicherweise und dann auch nur zu geänderten Bedingungen (geringere Wochenarbeitszeit) weiterarbeiten möchten.

Insoweit ist es nicht fernliegend, dass der Arbeitgeber Ihrem Wunsch mittels eines Auflösungsvertrages nachkommen möchte.
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#3

"Meiner Meinung nach läuft doch mein Arbeitsvertrag ganz normal weiter und ich kann kündigen, wann es für mich passt?"
Ja. Also ohne weitere Vereinbarungen bleibt es dann bei Vollzeit.

"Würde mir für den Fall, dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, eine Abfindung zustehen?"
Nein. Man kann eine solche Fordern. Dann läuft das Arbeitsverhältnis halt weiter. Abfindungen im öffentlichen Dienst sind selten und werden insbesondere nicht in solchen Szenarien wie hier bezahlt.

"Ich weiß wirklich nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Ich will mich eigentlich nicht zu einem Auflösungsvertrag nötigen lassen. "
Es war nicht unplausibel die Aussage "Fairerweise habe ich meinen Arbeitgeber das mitgeteilt und auch gesagt, dass ich anschließend evtl. noch bisschen weiter arbeiten würde, z.B. Teilzeit." so zu interpretieren, dass du das Arbeitsverhältnis beenden willst. Ist halt ein Missverständnis, weil du dich unklar ausgedrückt hast. Du muss klarstellen was du anstrebst und schauen ob ihr euch da einig wird.
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#4

Vielen Dank! Ich stelle mir das so vor, dass ich von meinen jetzigen Vertrag die Hälfte abgebe. So wäre es doch eigentlich richtiger. Bei einem Neuvertrag nach Auflösungsvertrag hätte ich mit Sicherheit schlechtere Konditionen.
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#5

(Gestern, 12:59)Petra schrieb:  Ich stelle mir das so vor, dass ich von meinen jetzigen Vertrag die Hälfte abgebe. 

Eine solche Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages ist natürlich möglich, wenn beide Seiten dies einvernehmlich regeln. Da muss aber der Arbeitgeber mitspielen.
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#6

Dann sprich mit dem Arbeitgeber über Teilzeit oder beantrage Teilzeit nach § 8 (2) TzBfG. Allerdings ist es für Teilzeit nach § 8 (2) TzBfG zu spät um diese am 1.2. zu beginnen. Deshalb spricht vielen dafür dies zu besprechen.
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