Auflösungsvertrag
#1

Ich gehe nach 35 Jahren Beitragszeit in den Ruhestand und war zuletzt im Öffentlichen Dienst (TV-L) beschäftigt.
Der Arbeitgeber hat mir gesagt, ich wäre bis zur Regelaltersgrenze also bis zu meinem 67 Lebensjahr noch bei ihm weiter beschäftigt.

Kann das sein?
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#2

Ob bis zum 67 Lebensjahr hängt vom Geburtsjahr ab. 67 stimmt ab Jahrgang 1964 und jünger.
Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch durch eine vorgezogene Rente. Wenn man mit vorgezogener Rente aufhören will zu arbeiten muss man rechtzeitig kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.
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