Auflösevertrag
#1

Hallo,

Ich hab vor 2 Woche gekündigt und einen Antrag gestellt auf Aufhebung. Mein AG hat lange überlegt usw. (arbeite ich in einer Kita), wollte erstmal nicht zustimmen mit der Begründung, dass die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt sei, und wenn doch noch jemand kündigt, dann brauche man mich so lange als Erzieherin, bis meine normale Kündigungsfrist wäre. Heute hat man mir mitgeteilt, dass sie mir - zwar 1 Monate später als ich wollte- doch einen Aufhebevertrag geben. Schriftlich bekomme ich es in 2-3 Tagen. Nun mir ist bekannt geworden, dass auch eine andere Kollegin kündigen will, fristgerecht. Frage: Wenn ich meinen Auflösungsvertrag bekomme und 2 Tage später diese Kollegin kündigt, kann der Arbeitgeber vom Aufhebevertrag zurücktreten, weil die Umstände sich geändert haben? Die Kollegin kündigt rechtzeitig, wir würden dann gleichzeitig (sie fristgerecht, ich mit Aufhebevertrag) die Kita verlassen. Hab Angst, dass ich dann doch nicht gehen kann und ich hab schon eine neue Stelle die ich eintreten könnte. Danke für die Hilfe.
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#2

Ich könnte mir eher vorstellen, dass Dein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag mit Dir doch nicht unterschreibt, wenn er zuvor von der Kündigung Deiner Kollegin erfährt. Solange dieser Aufhebungsvertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben ist, gibt es diesen faktisch nicht.

Einen Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, wenn dieser von beiden Seiten unterschrieben ist, halte ich für rechtlich nicht zulässig. Zumindest nicht mit der Begründung, dass plötzlich eine andere Kollegin gekündigt hat, denn das muss der Arbeitgeber einkalkulieren, bevor er einen Vertrag unterschreibt.
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#3

Ich hoffe, dass ich alles bis Dienstag in der Hand hab, meine Kollegin weiß von meinem Problem und sagt erst dann, wenn ich schriftlich mit Unterschrift hab. Meine Sorge ist trotzdem, dass AG doch anfechten/widerrufen kann. Hoffe du hast recht und ein unterschriebener Vertrag steht.
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#4

Ich hab gestern ( 31.jan, Dienstag ) meinen Auflösevertrag bekommen und unterschrieben. Steht doch drin: Widerrufsrecht bis zum Ablauf des dritten Werktages nach der Unterschrift. Nach dem Ablauf dieser Fristen verzichten beide Parteien auf eine Klage, d.h.bis Freitag Mitternacht muss ich noch zittern. Hätte nicht gedacht, dass sie so schreiben, wir sind eine christliche Einrichtung und bisher gingen die Leute immer ohne Schwierigkeiten, hinhalten Taktik, und "mitarbeiterliebe" war großgeschrieben auch bei Ausgeschiedenen, damit sie nur gutes erzählen .Na ja egal...hoffentlich kann ich ab Freitag aufatmen und dann bin bald weg von Erzieher Beruf.
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