09.08.2018, 10:23
Hallo,
ein Bewerber erhält auf seine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle folgende Antwort:
"Der Gemeindevorstand hat in seiner Stzung vom ... beschlossen, die Stellenausschreibung aufzuheben und nicht erneut auszuschreiben."
Muss der Arbeitgeber auf Nachfrage den sachlichen Grund dem Bewerber mitteilen?
Mit einer solchen Antwort könnte man ja mind. alle (unbeiebte!?) Bewerber loswerden, weil man so vielleicht keine offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einladen muss oder vielleicht sogar keinen, weil die Stelle vorher schon intern besetzt war und die Ausschreibung nur erfolgte, um gewissem Recht zu entsprechen!?
Wie seht ihr eine solche Absage?
Gruß
ein Bewerber erhält auf seine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle folgende Antwort:
"Der Gemeindevorstand hat in seiner Stzung vom ... beschlossen, die Stellenausschreibung aufzuheben und nicht erneut auszuschreiben."
Muss der Arbeitgeber auf Nachfrage den sachlichen Grund dem Bewerber mitteilen?
Mit einer solchen Antwort könnte man ja mind. alle (unbeiebte!?) Bewerber loswerden, weil man so vielleicht keine offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einladen muss oder vielleicht sogar keinen, weil die Stelle vorher schon intern besetzt war und die Ausschreibung nur erfolgte, um gewissem Recht zu entsprechen!?
Wie seht ihr eine solche Absage?
Gruß