Aufhebung Stellenausschreibung! Folgen?
#1

Hallo,

ein Bewerber erhält auf seine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle folgende Antwort:

"Der Gemeindevorstand hat in seiner Stzung vom ... beschlossen, die Stellenausschreibung aufzuheben und nicht erneut auszuschreiben."

Muss der Arbeitgeber auf Nachfrage den sachlichen Grund dem Bewerber mitteilen?

Mit einer solchen Antwort könnte man ja mind. alle (unbeiebte!?) Bewerber loswerden, weil man so vielleicht keine offensichtlich ungeeignete Schwerbehinderte einladen muss oder vielleicht sogar keinen, weil die Stelle vorher schon intern besetzt war und die Ausschreibung nur erfolgte, um gewissem Recht zu entsprechen!?

Wie seht ihr eine solche Absage?

Gruß
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#2

Moin,

das kann ein öffentlicher Arbeitgeber so machen und er muss nur mitteilen, dass die Stelle aus organisatorischen Gründen nicht zur Besetzung gelangt. Die Gründe können vielfältig sein. Siehe zB https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrec...uch-388307

VG 1887
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#3

Und wenn die Stelle danach wieder ausgeschrieben wird?
Das zeigt doch eindeutig, dass man einen Schwerbehinderten nicht mag. Mir ist das innerhalb von einem halben Jahr vier mal passiert mit den abstrusesten Gründen oder ganz ohne Grund. Ich fordere nun von jedem Diskriminierenden Entschädigungen ein.
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