Aufbewahrungsfristen
#1

Hallo
Reine Interesse Frage

Vom Gesetz müssen Unterlagen 10J aufbewahrt werden, wenn ich richtig liege.
Wir haben aber noch Akten aus dem Jahr 1976, ist zwar nur ein Ordner, da bestand der PR noch aus einer Person.
Richtig geht es 2006 los, wenn ich mich richtig erinnere hab ich mal gelesen das der PR selbst entscheidet was mit den Akten vor den 10J passiert.


Ich würde gern die Unterlagen bis 2010 in Papierform behalten und vor 2010 einscannen und auf einen Stick ziehen.

Wie handhaben es die anderen Gremien mit den alten Unterlagen?

Gruß
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#2

Nach welchen Gesetz siehst du eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für Alten des PR?

Kritisch sind Akten die Personalvorgänge enthalten. Da wird sich selten eine längere Aufbewahrungsfrist rechtfertigen lassen. Diese sind aus Datenschutzrechtlichen Erwägungen zeitnah zu vernichten.

Akten zu Dienstvereinbarungen sollte man zumindest für den Geltungszeitraum der Dienstvereinbarung behalten.
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#3

Daten dürfen vom Personalrat nur solange gespeichert oder aufbewahrt werden solange sie von rechtlicher Bedeutung sind. Sobald der Beschäftigte ausgeschieden ist, sind seine Daten zu löschen.
Beschwerden von Beschäftigten sind nach jeder Amtszeit des Personalrats zu löschen.

Wir haben uns im Personalrat eine Datenschutzrichtlinie gegeben. In der sind Fristen zur Löschung vorgegeben.
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#4

hallo
danke schon mal für die Antworten

Die Datenschutzrichtlinie zum löschen find ich gut, werde es im Gremium mal ansprechen

Gruß
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