Ist es möglich im TVöD SuE eine außertarifliche Zulage bzw. Vereinbarung mit seinem AG (Träger) abzuschließen?
Ja, siehe § 4 Abs. 3 TVG.
Allerdings kann es sein, dass der Träger gemäß den Zuwendungsbedingungen keine außertariflichen Zulagen zahlen darf. Daneben müsste der Träger diese selber erwirtschaften.