Gestern, 16:25
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit dem Art. 88(4) BayBG? Hier geht es um die Antragsteilzeit im Blockmodell (Sabbatmodell). Ich habe folgende Fragen:
1. Muss jede Stunde Dienstzeit 1:1 in der ansparphase für die Freistellungsphase eingebracht werden?
2. Oder ist die Regelung in Jahren? zum Beispiel: 4 Jahre Ansparphase zu 75 % Teilzeit und dann 2 Jahre Freistellungszeit (Besoldung durchgehend 50 %)?
3. Wird der Urlaub in der Freistellungsphase abgezogen?
4. Gibt es hierzu Verwaltungsvorschriften? Ich konnte keine gesetzlichen Grundlagen ausser im BayBG finden. Die Broschüre des StMF hat mich hier nicht weitergebracht.
Evlt. kann mir jemand entsprechende Infos geben?
Oder kennt eine Stelle, wo man sich als Beamter beraten lassen kann.
Danke.
Gruß.
hat jemand Erfahrung mit dem Art. 88(4) BayBG? Hier geht es um die Antragsteilzeit im Blockmodell (Sabbatmodell). Ich habe folgende Fragen:
1. Muss jede Stunde Dienstzeit 1:1 in der ansparphase für die Freistellungsphase eingebracht werden?
2. Oder ist die Regelung in Jahren? zum Beispiel: 4 Jahre Ansparphase zu 75 % Teilzeit und dann 2 Jahre Freistellungszeit (Besoldung durchgehend 50 %)?
3. Wird der Urlaub in der Freistellungsphase abgezogen?
4. Gibt es hierzu Verwaltungsvorschriften? Ich konnte keine gesetzlichen Grundlagen ausser im BayBG finden. Die Broschüre des StMF hat mich hier nicht weitergebracht.
Evlt. kann mir jemand entsprechende Infos geben?
Oder kennt eine Stelle, wo man sich als Beamter beraten lassen kann.
Danke.
Gruß.


