Architektin- Welche Endgeldgruppe?
#1

Hallo Leute,

ich bin derzeit in einem kommunalen Krankenhaus als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt. Oktober 2014 habe ich mein Masterabschluss an einer Technischen Universität erfolgreich in Architektur abgeschlossen, seitdem bin ich auch voll berufstätig. Seit März 2017 bin ich auch Mitglied in der Brandenburgischen AK (also bauvorlageberechtigt, welches auch Einstellungsvoraussetzung war).
Derzeit bin ich in der EG 9 b, Stufe 2 eingruppiert. Ich weiß, dass dies falsch ist. Daher möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Die Frage stellt sich mir nur, in welche Gruppe ich eigentlich gehöre. Gehöre ich in die Gruppe der Ingenieure (auch wenn meine Berufsbezeichnung Architektin lautet, da ich als Bauingenieurin eingestellt bin) oder wird hier der Abschluss bewertet, also ohne diesen Master Abschluss wäre eine Bauvorlageberechtigung ja nicht möglich.

Ich tendiere zwischen der EG 12 der Tätigkeitsmerkmale der Ingenieure oder der EG 13-15 wegen der wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich danke euch im Voraus!

LG Mina
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#2

Es kommt drauf an, was in der Stellenbeschreibung steht, was Tätigkeiten und Anforderung an die Ausbildung bzw. Studienabschluss angeht.
Hab mal geschaut, bei uns steht bei den Bauingenieuren/Architekten als geforderter Abschluss Bachelor und Einstufungen sind in 10 oder 11 (11 ist eine Leitungsfunktion)...

Beatrix
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#3

Hallo Beatrix!

Ich danke dir für deine schnelle Antwort!
Bei den Qualifikationsanforderungen für die Stelle steht drin: Diplom/ Master (FH/TU), Bauvorlageberechtigung.
Mit einem Bachelor ist ja keine Bauvorlageberechtigung möglich...

LG Mina
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#4

Sind es denn mindestens 50% Tätigkeiten wo der Master erforderlich ist? Es kommt auf die übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteile an.
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#5

Hallo,

es kommt trotzdem nur darauf an, wie die auszuübenden (also übertragenen) Tätigkeiten bewertet sind. Wenn keine Stellenbewertung vorliegt, Stellenbeschreibung anfertigen und Stelle bewerten lassen.
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#6

Ich habe gerade nochmal in meiner Stellenbeschreibung geschaut. Unter Darstellung meiner Tätigkeiten steht alle Leistungsphasen der HOAI 1-9 wurden mit 100% bewertet.
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#7

inklusive Sonderleistungen steht dort
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#8

...gibt es auch eine Stellenbewertung auf Grundlage dieser Stellenbeschreibung?
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#9

Der erste Punkt der Stellenbeschreibung beinhaltet die organisatorische Einordnung und Bewertung der Stelle.
Hier ist aufgezählt dass ich als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt bin. In Vollzeit (40 Std). Vorgesetzte Stelle: Abteilungsleiter; Direkter Vorgesetzter: Fachbereichsleiter (durch diesen ich auch vertreten werde, ich selbst vertrete niemanden); weiter fachliche Weisungen erhalte ich vom Geschäftsführer sowie Verwaltungsdirektor; Vollmachten, Befugnisse, Berechtigungen: Zeichnungsberechtigung sachlich und fachlich richtig für alle Rechnungen, Entscheidungsbefugnis in sämtl. Fragen zur Planung und Durchführung von Baumaßnahmen, Führung von Verhandlungen mit Betrieben, Behörden und Dienststellen nach Rücksprache und im Auftrag des Abt.Leiters und Fachbereichleiters; Zweck/Funktion/Aufgabenkreis: Projektmanagement, Projektsteuerung, Bauherrenkoordination, Bauvorlage

Reicht dies als Bewertung aus?
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#10

...ich meine eine Stellenbewertung mit einer Feststellung über die Eingruppierung...also EGxy...
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#11

Achso Entschuldigung.... also eine direkte Bewertung gibt es demnach nicht... Das ist in unseren Haus auch nicht vorgesehen und wird mir wohl auch keiner anfertigen .... Diese wird denke ich erst gemacht sobald ich den Antrag gestellt habe
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#12

...nicht denken...machen! :-D
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#13

Ohne mich damit weiter beschäftigt zu haben klingt das nach massiver Ausbeute. Ich sehe da mindestens eine E12/E13, wenn ich das mit unseren Stellen vergleiche.
Grüße
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