Arbeitszeiterfassung
#1

Hallo,
wir im Personalrat sind uns uneinig über die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung im TVöD.
Bisher mussten die Arbeitnehmer ihre Stunden auf einem Vordruck eintragen.
Wenn ich es aber richtig verstehe gibt es jetzt ein Urteil, was besagt die Aufgabe zur Arbeitszeiterfassung liegt beim Arbeitgeber.
Kennt sich jemand damit aus, ob es Pflicht wird/ist ein Zeiterfassungssystem einzurichten?
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#2

Das EuGH-Urteil und die dahinter liegenden EU-Vorschriften verlangen eine Erfassung der Arbeitszeit. Das Urteil enthält aber keine Aussage, dass eine Erfassung durch Eintrag der Stunden durch den Arbeitnehmer in einen Vordruck dieser Vorgabe nicht gerecht werden würde.
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