Arbeitszeitbetrug Chefin
#1

Hallo,
meine Chefin begeht schon seit Monaten regelmäßig Arbeitszeitbetrug.
Sie kommt fast täglich morgens erst um 10, trägt sich aber 9 Uhr ein. Sie schreibt auf, dass sie Samstags als Einzige 4 Stunden länger bleibt, wenn wir aber im Büro vorbeischauen ist sie nicht mehr da.
Wir können durch Aussagen und auch Beweise (Samstags Uhrzeit am Telefon abfotografiert) belegen wann sie gegangen ist. Ihre Arbeitszeittabelle ist eine Excel Tabelle und für uns eigentlich nicht öffentlich einsehbar. Sie läßt sie aber manchmal offen rumliegen und so haben wir es gesehen.
Sie nimmt sich jede Woche einen Tag mit Überstunden frei und plant das auch schon Monate im Voraus.
In unseren Augen ist das geplanter Betrug, der auch schon seit 1 Jahr so geht.
Das ganze hat solche Ausmaße, dass sie in 1 Jahr auf über 50 freie Tage durch Überstunden kommt.
Sie ist nicht kritikfähig und daher können wir sie nicht ansprechen.
Jetzt die Frage: Können wir mit unseren Aussagen zum Dienstherren und sie anzeigen?
Muss die Stadt sie dann fristlos kündigen oder kann es sein, dass es nur eine Abmahnung wird?
Wir haben Angst, dass sie bleibt und wir dann die Deppen sind.

Vielen Dank

Gruß Marie
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#2

"Jetzt die Frage: Können wir mit unseren Aussagen zum Dienstherren und sie anzeigen?"
Das ist möglich.

"Muss die Stadt sie dann fristlos kündigen oder kann es sein, dass es nur eine Abmahnung wird?"
Das liegt im ermessen des Arbeitgebers. Zumal ja auch nicht klar ist ob sie ggf. mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zur mobilen Arbeit etc. getroffen hat.
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#3

Habt ihr keine elektronische Zeiterfassung ? ist eigentlich mittlerweile Pflicht. Dann hat auch der Arbeitgeber eine bessere Kontrolle und die Arbeitszeit ist dokumentiert
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#4

"Habt ihr keine elektronische Zeiterfassung ? ist eigentlich mittlerweile Pflicht."
Woraus sollte sich ergeben, dass die Excel-Liste den Anforderungen nicht genügt? Eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung kann ich gar nicht erkennen. Auch eine Handgeschriebene Liste würde den Anforderungen von EuGH/BAG genügen. Auch die bisherigen Planungen aus dem BMAS sehen keine solche Pflicht vor.
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#5

(15.01.2026, 14:07)Gast : ja das stimmt wohl, aber ein entsprechendes Gesetz ist in Planung und dann wird eine Excel Tabelle nicht mehr ausreichen. Wir haben als Kommune jedenfalls schon lange eine elektronische Zeiterfassung und fahren damit sehr gut. Praktisch für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. schrieb:  "Habt ihr keine elektronische Zeiterfassung ? ist eigentlich mittlerweile Pflicht."
Woraus sollte sich ergeben, dass die Excel-Liste den Anforderungen nicht genügt? Eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung kann ich gar nicht erkennen. Auch eine Handgeschriebene Liste würde den Anforderungen von EuGH/BAG genügen. Auch die bisherigen Planungen aus dem BMAS sehen keine solche Pflicht vor.
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#6

Hallo,

danke für die Nachrichten.
Es gibt keine Vereinbarung, dass sie Homeoffice o.ä. machen darf.
Das wissen wir mit Sicherheit.
Eine elektronische Zeiterfassung gibt es bei uns nicht. Ihre Arbeitszeiten werden auch von niemandem kontrolliert.
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