Arbeitszeitüberwachung durch den Chef
#1

Ich habe folgendes Problem. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss meine Arbeitszeit selbständig in eine Stechkarte eintragen, da wir keine Stechuhr in unserer Nähe haben. Die derzeit gültige Regelung ist die, dass z.B. 7.27 Uhr auf 7.25 Uhr abgerundet und 7.28 Ur auf 7.30 Uhr aufgerundet wird.

Ich gehe in der Regel zwischen 15.35 und 15.40 Uhr weg, weil ich zum Zug muss. Wenn es dann 15.38 Uhr und später ist, dann trage ich gleich 15.40 Uhr in meine Stechkarte ein. So weit so gut (kleinliche Regelung aber was solls, ist halt so). Nun hat mich meine Chefin in der letzten Woche zur Seite genommen und mir gesagt, ich würde die falschen Zeiten in meine Karte eintragen. Sie hat mich jetzt im letzten Monat beobachtet und sich die Zeiten aufgeschrieben, wann ich gegangen bin und ich wäre angeblich immer schon kurz nach halb weg gegangen und 40 eingetragen.

1. Meine eigene Uhr geht genau und nach der richte ich mich, damit ich nicht zu früh oder zu spät zum Zug komme.
2. Die Telefonuhr in unserem Büro geht mind. 3 Minuten nach und danach hat sie sich gerichtet.
3. Daurch kommen natürlich auch andere Zeiten raus.

Meine Fragen dazu sind nun:

1. Darf sie das überhaupt mich in dieser Art und Weise zu überwachen?
2. Welche Uhr hat nun Gültigkeit?
3. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen? (Es ist nun nicht das erste Mal, dass ich mich von meiner Chefin überwacht fühle.)
4. Ich würde ja gern innerhalb des Unternehmens wechseln, aber es gibt natürlich keine passende Stelle. Muss sich das Unternehmen dann um eine passende Stelle kümmern, wenn es unüberbrückbare Hürden zwischen Chef und Mitarbeiter gibt?
5. Welche Rolle könnte der Personalrat dabei spielen und sollte ich ihn gleich einschalten?

Vielen Dank und viele Grüße
htk
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#2

Also, wenn eine Behördenleitung nicht in der Lage ist sich eine Stechuhr zu beschaffen (es gibt auch einfache, preisgünstige Ausführungen), dann muss sie nun mal mit solchen geringfügigen Zeitunterschieden auf den Zeiterfassungskarten rechnen.
Ja, Vorgesetzte haben durchaus das Recht die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu kontollieren, aber von kleinlichen Zeitberechnungen, die evtl. sogar schon den Sekundenbereich berühren, ist natürlich abzusehen.
Ich kenne Ihren Fall nun leider nicht näher, aber das Ganze hört sich irgendwie so an, dass man Ihnen "ans Bein" will und fieberhaft nach irgendwelchen Verfehlungen sucht. Was die Zeiterfassung anbetrifft, sollte der Personalrat entweder auf den Kauf einer Stechuhr drängen oder verlangen, dass die die Frage der Arbeitszeit genauer geregelt wird.

Viel Glück !
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