Über welchem Zeitraum (dauerhaft oder befristet?) kann ein Arbeitgeber im öD eine Übersicht pro Tag geleisteten Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangen?
Grundsätzlich unbegrenzt. Kommt auf die Details an. Wofür und in welcher Form und Detailgrad zu erfassen. Je nach technischer Ausstattung der Erfassung kann es Mitbestimmungsrechte des Personalrates berühren.
Danke für die schnelle Antwort. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?
Braucht es eine besondere Rechtsgrundlage, wenn der Arbeitgeber wissen will, was die Beschäftigten den ganzen Tag so tun?
Bei unserem Bauhof ist diese Erfassung seit Jahr und Tag Standard, früher auf Papier, später in Excel-Tabellen, heute über eine App. Es geht dabei natürlich nicht um die Kontrolle der Beschäftigten, sondern um die Zuordnung der Personalkosten zu den einzelnen "Produkten" (z. B. Friedhof, Straßenunterhaltung, Waldwirtschaft, Tourismus etc.).