01.03.2022, 13:17
Hallo zusammen,
bei einer tatsächlichen Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft wird es bei uns bisher immer so gehandhabt. Die Einsatzzeit wird minutengenau abgerechnet und für den Zeitzuschlag wird die Stunde entsprechend aufgerundet.
Beispiel: Ein Kollege arbeitet im Rahmen der Rufbereitschaft an einem Sonntag für 30 Minuten. Welche Vorgehensweise ist hier richtig?
1. 0,5 Stunden mit dem Entgelt einer Überstunde und 1 Stunde mit dem Zuschlag für Sonntag. (bisher so bei uns)
2. Jeweils eine Stunde mit dem Entgelt und mit dem Zuschlag.
Meine Vermutung ist nämlich, dass die Einsatzzeiten bisher falsch von uns bezahlt wurden.
Liebe Grüße und Danke.
bei einer tatsächlichen Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft wird es bei uns bisher immer so gehandhabt. Die Einsatzzeit wird minutengenau abgerechnet und für den Zeitzuschlag wird die Stunde entsprechend aufgerundet.
Beispiel: Ein Kollege arbeitet im Rahmen der Rufbereitschaft an einem Sonntag für 30 Minuten. Welche Vorgehensweise ist hier richtig?
1. 0,5 Stunden mit dem Entgelt einer Überstunde und 1 Stunde mit dem Zuschlag für Sonntag. (bisher so bei uns)
2. Jeweils eine Stunde mit dem Entgelt und mit dem Zuschlag.
Meine Vermutung ist nämlich, dass die Einsatzzeiten bisher falsch von uns bezahlt wurden.
Liebe Grüße und Danke.