09.08.2024, 15:20
Hallo Zusammen,
ich (Verwaltungswirtin) habe demnächst ein Bewerbungsgespräch bei einem Baurechtsamt (untere Baurechtsbehörde) und möchte mich gut vorbereiten. Mein letztes Bewerbungsgespräch bei einer unteren Denkmalschutzbehörde war leider nicht erfolgreich. Und jetzt möchte ich top vorbereitet sein und auf alle möglichen Fragen eine Antwort haben.
Ich beschäftige mich für mein kommendes Bewerbungsgespräch mit den Themen Bebauungsplänen / BauNVO und auch mit der LBO Baden-Württemberg und dem BauGB.
Ich tue mir schwer, was tatsächlich zu tun wäre, wenn ich einen Bauantrag bearbeiten müsste. Erstmal gilt der § 58 LBO?! Aber was kommt danach? Muss ich die Paragraphen § 30, § 34 oder § 35 BauGB (je nachdem) checken?
Da habe ich im Internet leider nichts dazu gefunden.
Habt Ihr eine Art Arbeitshilfe oder Merkblatt, die ihr im Alltag benutzt und mir zur Verfügung stellen würdet?
Über eure Hilfe / Anregungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße von Hörnle
ich (Verwaltungswirtin) habe demnächst ein Bewerbungsgespräch bei einem Baurechtsamt (untere Baurechtsbehörde) und möchte mich gut vorbereiten. Mein letztes Bewerbungsgespräch bei einer unteren Denkmalschutzbehörde war leider nicht erfolgreich. Und jetzt möchte ich top vorbereitet sein und auf alle möglichen Fragen eine Antwort haben.
Ich beschäftige mich für mein kommendes Bewerbungsgespräch mit den Themen Bebauungsplänen / BauNVO und auch mit der LBO Baden-Württemberg und dem BauGB.
Ich tue mir schwer, was tatsächlich zu tun wäre, wenn ich einen Bauantrag bearbeiten müsste. Erstmal gilt der § 58 LBO?! Aber was kommt danach? Muss ich die Paragraphen § 30, § 34 oder § 35 BauGB (je nachdem) checken?
Da habe ich im Internet leider nichts dazu gefunden.
Habt Ihr eine Art Arbeitshilfe oder Merkblatt, die ihr im Alltag benutzt und mir zur Verfügung stellen würdet?
Über eure Hilfe / Anregungen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße von Hörnle