Arbeitsbefreiung § 29 TV-L für gewerkschaftliche Fortbildungsveranstaltung?
#1

Gibt es die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L für die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Fortbildungsveranstaltung ohne eine gewählten Funktion innerhalb der Gewerkschaft zu haben? 
Gilt dann die „2/5-Regel“ analog § 10, Abs. 7 UrlMV Bayern?
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#2

"Gibt es die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L für die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Fortbildungsveranstaltung ohne eine gewählten Funktion innerhalb der Gewerkschaft zu haben? "
Sehe keine Anspruchsgrundlage. Soweit es um Bayern geht kommt auch kein Bildungsurlaub in Frage.

"Gilt dann die „2/5-Regel“ analog § 10, Abs. 7 UrlMV Bayern?"
Nein. Eine analoge Anwendung wäre nicht möglich. Soweit der Arbeitgeber Arbeitsbefreiung gewährt obwohl kein zwingender tarifliche Anspruch besteht, könnte er aber den Umfang beliebig eingrenzen.
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