Gibt es die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L für die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Fortbildungsveranstaltung ohne eine gewählten Funktion innerhalb der Gewerkschaft zu haben?
Gilt dann die „2/5-Regel“ analog § 10, Abs. 7 UrlMV Bayern?
"Gibt es die Möglichkeit einer Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L für die Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Fortbildungsveranstaltung ohne eine gewählten Funktion innerhalb der Gewerkschaft zu haben? "
Sehe keine Anspruchsgrundlage. Soweit es um Bayern geht kommt auch kein Bildungsurlaub in Frage.
"Gilt dann die „2/5-Regel“ analog § 10, Abs. 7 UrlMV Bayern?"
Nein. Eine analoge Anwendung wäre nicht möglich. Soweit der Arbeitgeber Arbeitsbefreiung gewährt obwohl kein zwingender tarifliche Anspruch besteht, könnte er aber den Umfang beliebig eingrenzen.