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#1

Wir haben 38 Wahlberechtigte, davon 5 Beamte und 33 Angestellte. Somit hat unser Personalrat 3 Mitglieder richtig? Gemeinsame Wahl wurde nicht beschlossen, zumindest bisher nicht. Es gibt drei Kandidaten der Angestellten. Von den Beamten kandidiert niemand. Geht der Sitz der Beamten dann auf die Angestellten über oder besteht der Personalrat dann in diesem Fall nur aus zwei Mitgliedern? Wann und auf wessen Initiative hätte eine gemeinsame Wahl geschlossen werden müssen/können?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
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#2

- ja er besteht aus drei Mitglieder
- der Sitz des Beamten fällt auf die Arbeitnehmer also drei Mitglieder aus dem Arbeitnehmerbereich
- gemeinsame Wahl könnte vor der Wahl in getrennten geheimen Abstimmungen von den wahlberechtigten Angehörigen
  beschlossen werden. Dazu muss ein Abstimmungsvorstand gebildet werden

Soweit die Ausführungen im BayPVG. Ob es in anderen Bundesländern anders geregelt ist weis ich nicht.
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#3

Wir sind in M-V, könnte hier also anderes geregelt sein!?
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#4

Hallo,
schau doch mal in das Gesetz. Hilfreich könnte hier § 14 ff. Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern sein.
LG
delme1
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