Habe ich einen Anwärtersonderzuschlag (Anwärter als Obersekretärin im mittleren Dienst) wenn meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin erst 1 1/2 Jahren her ist? Ausbildung findet in Baden-Württemberg statt.
Hallo
In Baden Württemberg ist es mit dem Anwärtersonderzuschlag nun so geregelt, dass man mind. 2 Jahre als "Geselle" in seinem alten Beruf tätig gewesen sein muss, um ein Anrecht auf den Anwärtersonderzuschlag zu haben.
Bei mir war es damals so (Ausbildung 2016 gemacht), dass man das Mindestalter von 26 Jahren erreicht haben muss, um den Anwärtersonderzuschlag zu erhalten.
Somit wirst du kein Anrecht darauf haben. Hierzu sollte man jedoch auch das "positive" sehen, solltest du nach deiner Ausbildung doch keine Lust mehr auf den Justizvollzug haben, musst du den Anwärtersonderzuschlag auch nicht zurückzahlen (Frist 5 Jahre bei erhalt Anwärtersonderzuschlag).