Antrag auf Höhergruppierung von E8 nach E9a
#1

Hallo,

ich bin als Meister für Bäderbetriebe als Betriebsleiter in der E8 Stufe 6 TVöD eingruppiert.
Ab dem 01.01.2017 kann auf Antrag eine Höhergruppierung nach 9a gestellt werden.
Vieleicht kann mir jemand sagen ob so ein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort.

LG
H.H.
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#2

Neue Entgeltordnung: III. Beschäftigte in Bäderbetrieben
EG 8 = Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit
EG 9a = Geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetriebe mit entsprechender Tätigkeit, die besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt werden.

Wenn dein Arbeitsbereich nicht besonders schwierig ist dann eher nicht.
Verlieren kannst du ja nichts wenn du einen stellst, außer er wird genehmigt und es werden die Zulagen gestrichen und weniger Sonderzahlung wird dann ausbezahlt. Das musst du selber ausrechnen ob es sich lohnt.
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