Antrag auf Höhergruppierung unabhängig von der neuen EGO
#1

Hallo zusammen!
 
Ich habe leider in der Suche nichts Vergleichbares gefunden.
 
Ich arbeite seit 2013 in einer Kommunalverwaltung mit der EG 5, nach der neuen EGO ebenfalls EG 5.
 
Mir wurde schon oft der Tipp gegeben, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen, da die Tätigkeiten eine höhere EG rechtfertigen.
 
Aufgrund der neuen EGO stellen ja nun viele einen entsprechenden Antrag. Wenn ich das aber richtig verstanden habe, ist das ja ein Antrag nach § 29b TVÜ VKA. Ich glaube, in meinem Falle geht es mehr um einen allgemeinen Antrag. Da wir gerade eine Arbeitsplatzbescheibung erhalten (es gab bis dahin keine für meine Stelle), halte ich den Zeitpunkt nun für gekommen, da ich auch der Meinung bin, dass eine höhere EG gerechtfertigt ist.
 
Kann mir jemand sagen, wie so ein 'allgemeiner' Antrag aussehen sollte? Ich meine nicht das formelle, sondern vielmehr, ob ich Dinge, wie z.B. 'Wunsch-EG' oder eine detaillierte Begründungen bereits im Antrag äußern sollte.
 
Oder muss ich gar zunächst die Stellenbewertung an sich beantragen und dann erst die Höhergruppierung?
 
Vielen Dank im Voraus!
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