Antrag auf Höhergruppierung oder lassen?
#1

Hallo zusammen,

seit fast 5 Jahren arbeite ich als Verwaltungsmitarbeiter im Vorzimmer eines Gesundheitsamtes, 3 Jahre davon schon unbefristet. Derzeit bin in der E 5 Stufe 3 eingestuft. 
Ich habe mir jetzt überlegt, eigentlich könnte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, da ich schon zwei Ausbildungen habe (Bürokaufmann, Sozialarbeiter) und im Herbst eine Weiterqualifizierung mache. Ich gehe davon aus, dass Leute in der Verwaltung niedrig eingestuft sind ( E5-E7/8), deshalb habe ich es noch nicht angedacht.
Jetzt ist es so, dass ich das Vorzimmer seit fast einem Jahr mit Unterbrechung alleine führe und deshalb noch mehr Arbeit habe. 
Meine ehemalige Kollegin im Büro hatte auch schon damals einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und ist in E6. Ich hatte jetzt für ein paar Monate Unterstützung von unserer Azubine, die aber jetzt eine andere Stelle hat und geht. Deshalb bin ich ab Oktober wieder alleine und ich denke, bis die Stelle ausgeschrieben ist, dauert es noch ein wenig. Der letzte Versuch, die Stelle zu besetzen hat nicht geklappt. 

Was kann ich machen? 

LG
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#2

Als weitere Info, ich bin im Vorzimmer des Sozialpsychiatrischen Dienstes und bin meistens für die Anmeldung per Telefon zuständig. Posteingang / Postausgang, Ablage und Protokollführung zählen auch zu meinen Aufgaben.
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#3

Mal grundsätzlich, ...
deine Ausbildungen haben wenig (eher nichts) mit der Eingruppierung bzw. Bewertung der Stelle zu tun. Selbst wenn du ein BA Studium machst oder hast - wenn du Arbeiten verrichtest und übertragen bekommen hast, die der Qualität E5 zuzuschreiben sind, dann wirst du auch weiterhin in E5 bezahlt werden (ich spreche hier vom TVöD). Auch die Überlegung, dass du mehr Arbeit hast, weil jemand fehlt oder öfter weg ist, führt nicht zu einer besseren Eingruppierung, insofern du deshalb nicht "wertvollere" Arbeit machen musst. Wenn deine Vorgängerin in E6 war, dann musst du die Stellenbeschreibungen vergleichen. U.U. ist deine Stelle in E6 eingruppiert. Allerdings lassen die wenigen Hinweise deiner auszuführenden Arbeiten dies nicht erwarten. Als Vergleich: Schulsekretär*innen sind in der Regel in E5 eingruppiert, wenn auch die E6 aufgrund der Vielseitigkeit oft angestrebt wird. Dies gelingt an großen Schulen.
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#4

Ein Antrag auf Eingruppierung ist weder erforderlich noch vorgesehen, da Du dank der Tarifautomatik automatisch korrekt eingruppiert bist. Wenn du meinst, Dein Arbeitgeber zahlt Dir aber nicht das, was die Eingruppierung hergibt, ist die Eingrupppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.
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#5

So ein Blödsinn!

Wenn man der Ansicht ist, zu niedrig eingruppiert zu sein, bespricht man das mit dem Arbeitgeber. Wenn mit diesem kein Konsens erzielt werden kann und man sich absolut sicher ist, im Recht zu sein, kann man als allerletztes Mittel über eine Klage nachdenken. Der Rat, ins Blaue hinein den Arbeitgeber zu verklagen, nur um zu sehen, was dabei herauskommt, kann eigentlich nur von einem arbeitslosen Rechtsanwalt kommen...
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#6

Ein Antrag ist jedenfalls nur was für die Mülltonne und hat keinerlei Wirkung. Auch nicht, rumzulabern, denn dann gehen einem Gelder flöten. Man muß gegenüber seinem Arbeitgeber explizit geltend machen, was man haben möchte. Nur dann wird die Ausschlußfrist unterbrochen. Labern nutzt da nichts.
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