Antrag auf Höhergruppierung
#1

Bin seit 9 Jahren in einer Dienstgruppe tätig (EG6), im Dezember 2017 wurde ich zum Vertreter des Teamleiters (EG 9 ernannt ( intern, nach aussen hin gab es diese Stelle nicht).  Da ich nicht eingesehen habe, diesen für EG 6 zu vertreten, mein Antrag, dem nun stattgegeben werden soll.
Meine Frage: Da es diese Position nicht gab, sie neu ausgeschrieben werden müssten, muss ich mich auch darauf bewerben oder bekomme ich als Antragsteller automatisch eine der 4 Stellen, da ich es länger als 6 Monate mache ???
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#2

Es kommt darauf an was die wahrzunehmenden Aufgaben sind. Wenn der Arbeitgeber dir bereits die höherwertigen Aufgaben übertragen hat bekommst du die höhere Eingruppierung (grundsätzlich rückwirkend ab übertragung).

Wenn die Aufgaben nicht vom Arbeitgeber übertragen wurden kann der Arbeitgeber -unter Beachtung der rechtlichen udn internen Vorgaben- entscheiden wie er die Aufgaben verteilt. (D.h. ob er sie ausschreibt etc.)

Was war es für ein Antrag?
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#3

Mir wurden die Aufgaben im Mai 2018 übertragen und seit dem kleide ich diese Stelle auch offiziel aus.
Ich habe einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt
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#4

Wenn die Übertragung von der dazu befugten Stelle -dauerhaft- erfolgte und die Aufgaben zu einer höheren Entgeltgruppe führen besteht Anspruch auf die entsprechende Entgeltgruppe (nicht zwingend die konkreten Aufgaben).
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#5

Das sehe ich ebenso. Von Seiten der Dienststellenleitung wird propagiert, dass die Stellen ausgeschrieben werden sollen(müssten) und auch ich mich darauf bewerben muss, was ich so nicht einsehe, da ich die Stelle ja länger als 6 Monate bekleide und es auch keine vorübergehende Stellenbesetzung war und der Antrag ebenso von mir war...
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#6

Dann ist ggf. strittig ob die Aufgaben tatsächlich vollständig bereits übertragen sind. Oder man will den Fehler kaschieren. Vermutlich hätte man dir keine höherwertigen Aufgaben übertragen dürfen und hat auch die notwendige Beteiligung des Personalrates versäumt.

Wenn du belegen kannst, dass die Aufgaben vollständig (und von einer zuständigen Person übertragen wurden) kannst du deine Ansprüche auch gegen den Arbeitgeber durchsetzen. Ob man ggf. vor Gericht gehen will muss man halt entscheiden. Wenn man es nicht belegen kann oder den Konflikt nicht so weit eskalieren will muss man halt überlegen ob man sich auf Spiel einlässt.
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